Was bedeutet es eine offizielle Wellenreitschule zu sein? (Teil 2)

Als Surfcampbetreiber gibt es viel zu beachten um den Betrieb am laufen zu halten. Unser Einblick in die Vorraussetzungen und Pflichten um ein Surfcamp auf Fuerteventura zu legalisieren geht weiter.

Wo waren wir das letzte Mal stehengeblieben?
Genau ich wollte Euch einen Einblick in die Arbeit eines Surfcamp- und Surfschulbetreibers geben. Wenn Ihr denkt wir verbringen unseren Tag damit zwischen Surfsessions und Cocktails mit kleinen Sonnenschirmen, dann irrt Ihr Euch. Also eine Surfsession muss schon mal sein, schließlich sind wir ja nicht umsonst in das Hawaii Europas ausgewandert. Aber das letzte Mal das ich vor 20 Uhr ein Glas mit Sonnenschirmchen und Zuckerrand in der Hand hatte liegt mindestens 10 Jahre zurück.

Nicht falsch verstehen, ich bin keine Arbeitsdiva und will mich beschweren. Ich mache meinen Beruf gern und möchte allen die sich dafür interessieren einen kleinen Einblick hinter die Kulissen geben.

Das wir Lizenzen ersteigern müssen für die Strände an denen wir Surfkurse geben, hatte ich schon geschrieben. Genauso dass unsere Autos beim Kauf nur maximal drei Jahre als sein dürfen um die Genehmigung zu erhalten kommerziell Gäste zu befördern.

Das ist aber bei weitem noch nicht alles.
Natürlich müssen unsere Mitarbeiter ordentlich Arbeitsverträge haben. Das heißt sie sind in Spanien gemeldet, dank EU ist das nicht schwer. Das heißt auch das sie hier einen offiziellen Arbeitsvertrag mit allen Sozialversicherungen haben der spanischem Recht entspricht und natürlich auch Urlaubstage enthält.
Zu meiner Zeit als Surflehrer gab es so etwas nicht, heute klingt das verrückt. Damals wäre der offizielle Arbeitsvertrag verrückt gewesen. Die meisten Surfcampbetreiber hatten überhaupt keine Verträge für ihre Mitarbeiter oder ließen diese Rechnungen mit deutscher Steuernummer schreiben.
Das ist jetzt nicht mehr möglich – und das ist auch gut so. Ein seriöser Arbeitgeber offeriert seriöse Arbeitsverhältnisse. Wer diesen Grundsatz nicht aus seinem eigenen Moralkontext schöpft wird nun von der lokalen Gemeinde daran erinnert.

Die Polizei hier vor Ort kontrolliert nicht nur ob wir uns an die Regeln für die Strandnutzung halten, sie schaut auch ob jeder der eins der Surfschulautos mit Gästen fährt einen ordentlich Arbeitsvertrag mit der Surfschule hat.

Nächstes Thema, aber ebenso wichtig. Zum Betrieb einer Surfschule gehört ein Büro. Das kann nicht das leer geräumte WG-Zimmer sein. Auch nicht die Garage vom Nachbarn oder ein abgestellter Wohnwagen. Dieses Büro muss in einer für gewerblichen Betrieb zugelassenen Immobilie sein und ein Architekt muss offiziell bestätigen, dass es Notausgangsschilder, einen Verbandskasten, eine Toilette uvm. gibt bevor man das Büro offiziell benutzen darf.

„Last but not least“ für heute - Haftpflichtversicherung:
Eine ebensolche ist Verpflichtend mit einer Police über mindestens 5 Millionen Euro.
Wozu das?
Für den Fall der noch eingetreten ist und für den wir alles tun, dass er nie eintritt.
Zum Beispiel für den Fall, dass sich jemand so schwer verletzt, dass bleibende Beeinträchtigungen entstehen.
Eigentlich kann man sich beim Wellenreiten nicht so schwer verletzen. Der Strand ist weich, das Wasser federt alles ab und an unseren Softboards findet nicht mal ein Wahnsinniger Massenmörder eine scharfe Kante oder harte Stelle.
Dennoch, sollte der unwahrscheinlich Fall eintreten, dass sich jemand sehr schwer verletzt, dann zahlt die Haftpflichtversicherung Arbeitsausfälle, Krankentransporte und ähnliches.

Hey, das Ende unseres Blogs für heute klingt ganz schön ernst. So war das nicht geplant. Immer locker bleiben Leute. Es gibt kaum eine Brettsportart bei der so viele alte Menschen so gut aussehen. Surfen ist ungefährlich und auch im Rentenalter verdammt sexy.

Bis nächste Woche.
Euer Christof